Bürger- und Narrenzunft 1503 Tiengen e.V.

Die Narrenzunft beruft sich auf das Jahr 1503, in dem den Tiengener Zünften von König Maximilian I. das Recht verliehen wurde, an drei Tagen im Jahr die Obrigkeit zu verunglimpfen „ohn der Straf zu gewärtigen”. Das Narrenbrett von 1718 verweist auf diese Begebenheit.

Auf diesem Narrenbrett ist eine Weißnarrenfigur zu sehen, nach der der Katzenrölli gestaltet wurde. Das Häs ähnelt einer Barocken Theaterfigur, besonders sind hier die Kniebundhosen. Sie entstammt vermutlich der italienischen Comedia de l’Arte und trägt eine rote Zipfelmütze sowie eine Rätsche.

Die Surianergemeinde, eine Art Junggesellenclub, trägt ein Bläzelehäs mit Stofflarve, dazu eine Saubloder (Schweinsblase) oder eine stumpfe Schere. Besonders sind die auf Stelzen gehenden und von weithin sichtbaren Hansele.

Das Narrengericht mit seinen Henkern geht auf die Narrenrechte von 1503 zurück. Während die Richter standesgemäß in langer Robe und Rüschenkragen daherkommen, sind die Henker klassisch mit einer schwarzen Kapuze maskiert.

Die Schnurrewyber sind in Kleidern aus Großmutters Tagen gekleidet. Beim Schnurren durch die Gassen kommen vor allem männliche Mitbürger ihre Schandtaten vorgehalten. Aus ihren Reihen kommt die Narrenmutter, die traditionell von der Narrebolisei begleitet wird.

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Aufstellungsnnummer beim Großen Narrensprung
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